Übersicht Einsatzbereiche verschiedener Maskenarten und Mund- Nasen-Schutzes im Gesundheits- / Sozialbereich
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Handlungsempfehlung für niedergelassene Gesundheitsberufe
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unterstützt von der WKO und aufgrund des intensiven Kontakts des ÖBVP-Präsidiums mit RegierungsvertreterInnen ist eine wesentliche Verbesserung der Härtefondsregelung für alle niedergelassenen KollegInnen gelungen.
Nachstehend dürfen wir Ihnen einen Auszug der aktuellen Wirtschaftskammer-Information übermitteln.
Weitere Details werden am Montag von der Regierung bekannt gegeben.
Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro aus dem Härtefall-Fonds geleistet wurde, konnte für die nach Ostern startende zweite Phase eine deutliche Ausweitung des Bezieherkreises sowie eine Verdoppelung des Fördervolumens auf 2 Mrd. Euro erreicht werden.
Die Bundesregierung hat heute Details des mit 15 Mrd. Euro dotierten Corona Hilfs-Fonds verkündet: Dieser besteht aus einer Garantie zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten mit 90 % Haftung für die Kreditsumme und einem Zuschuss von bis zu 75 % Ersatz für bestimmte Betriebskosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren.
Nach Ostern startet zweite Phase des Härtefall-Fonds
Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate - höchstens bis zu 6.000 Euro – der Verdienstentgang abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise vom 16. März bis zum 15. April sein.
In den Verhandlungen mit der Bundesregierung konnten wir eine deutliche Ausweitung der Zugangsbedingungen erreichen, sodass mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten werden. So werden beispielsweise die Einkommensober- und -untergrenzen künftig entfallen und Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste nicht weiter Ausschlussgründe sein. Außerdem können auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus diesem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen.
Wichtige Soforthilfe
Der Härtefall-Fonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Als Wirtschaftskammer werden wir auch weiterhin in der Abwicklung dieses Fonds dafür sorgen, dass die Beantragung so schnell und unbürokratisch wie möglichpassieren kann und Unternehmer die Unterstützung so rasch wie möglich ausbezahlt bekommen.
Weitere Hilfsmaßnahmen der Regierung
Zusätzlich zum Härtefall-Fonds, der Corona-Kurzarbeit sowie staatlichen Kreditgarantien und Stundungen hat die Bundesregierung heute auch die Details zum mit 15 Mrd. Euro dotierten Corona-Hilfs-Fonds bekanntgegeben. Er besteht aus staatlichen Kreditgarantien von 90% und steuerfreien, nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für bestimmte Betriebskosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren. Alle Details zum Corona-Hilfs-Fonds finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Phase 2 des Härtefall-Fonds finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds.
Wir wünschen Ihnen noch ein angenehmes Wochenende,
mit kollegialen Grüßen
Ihr ÖBVP-Präsidium
Härtefall-Fond Regelungen ÖBVP
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Informationen des ÖBVP für PsychotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision
Bitte besuchen Sie die ÖBVP-Website für laufende Updates zu den Themen Verhalten in der Psychotherapeutischen Praxis, Hygienemaßnahmen, Internet/Telefon-Psychotherapie, wirtschaftliche Folgen und Ansprüche, Datenschutz, Schweigepflicht, …
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/coronavirus-informationen-psychotherapeutinnen
Univ.-Prof. Christian Schubert "Wir sind keine seelenlosen Maschinen" (April 2020)
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Thomas Köhler „Besinnung“ (März 2020)
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Matthias Horx „ Die Welt nach Corona“ (März 2020)
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Dr. Wolfgang Schimböck Artikel in den OÖ Nachrichten (März 2020)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nachdem bei uns im Zuge der Coronavirus-Krise viele Anfragen zum Thema Tele-Psychotherapie eingelangt sind, haben wir für Sie kurzfristig ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema mediengestützte Psychotherapie organisiert.
Das Webinar "Mediengestützte Psychotherapie in Zeiten von Corona" bieten wir an insgesamt 3 Terminen im April an.
Ziel
Die Corona-Krise stellt PsychotherapeutInnen vor die Herausforderung, einen Großteil Ihrer Behandlungen mit Hilfe von (digitalen) Medien durchzuführen. Für viele KollegInnen ist vor allem der Umgang mit der notwendigen Technik ungewohnt und stellt sie vor große Probleme. In diesem Webinar bekommen Sie einen Überblick zu unterschiedlichen Tools sowie zu Rahmenbedingungen, die zu beachten sind, wenn Sie eine mediengestützte Psychotherapie durchführen. Zudem lernen Sie grundlegende Interventionsstrategien kennen, die sich bei medial vermittelter Psychotherapie bewährt haben.
Inhalte
Arbeitseinheiten für psychotherapeutische Fortbildung: 3 AE á 45 Minuten
TeilnehmerInnenzahl: max. 16 Personen
Termine
Kursgebühr für Mitglieder: € 40,- (inkl. MwSt.)
Kursgebühr für Nichtmitglieder: € 52,- (inkl. MwSt.)
Die TeilnehmerInnen benötigen einen Computer, einen Laptop oder ein Tablet mit Internetverbindung. Die Geräte sollten mit externer oder interner Kamera und einem Mikrofon ausgestattet sein. Die genauen Zugangsdaten für das Webinar werden den TeilnehmerInnen vorab per E-Mail zugeschickt.
Über die Referenten
Mag. Gerhard Hintenberger:
http://www.praxis-hintenberger.at
http://www.forschungsgreisslerei.at
Stefan Kühne, MSc
http://www.forschungsgreisslerei.at
Hier finden Sie einen Artikel, der beiden Referenten, Herrn Mag. Gerhard Hintenberger und Herrn Stefan Kühne, MSc zu Ihrer Information: "Onlineberatung und -therapie in Zeiten der Krise. Ein Überblick"
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Ich freue mich auf Ihre schriftliche Anmeldung im ÖBVP-Büro unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Rechnungen übermitteln wir per E-Mail!
Für allfällige Rückfragen stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die AGB für dieses Webinar:
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per E-Mail. Eine verbindliche Anmeldebestätigung sowie eine Vorauszahlungsrechnung wird Ihnen nach Abschicken der Buchung per E-Mail zugesandt.
Bei Verhinderung der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Teilnahme ist auf eine andere Person übertragbar, sofern dies innerhalb einer Frist von drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.ª Doris Zimmermann
ÖBVP-Büro, Forum Fortbildung
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Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Löwengasse 3/3/4, A-1030 Wien
T 01.512 70 90 F 01.512 70 90-44
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